Hilfen für Selbstständige insbesondere aus der Veranstaltungs- und Kreativwirtschaft durch das BMAS

Die Pandemie und die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung gefährden die Geschäfts- und damit häufig auch die Lebensgrundlage vieler Selbstständiger, insbesondere aus der Veranstaltungs- und Kreativwirtschaft. Als Regierung versuchen wir daher den Betrieb vieler Unternehmen mit Hilfspaketen zu erhalten. Die Grundsicherung wiederum hat das Ziel auch bei betrieblichen Notlagen die Existenz und den Lebensunterhalt der Menschen selbst abzusichern. Da dieses Risiko zurzeit in besonderer Weise bei Selbstständigen aus der Veranstaltungs- und Kreativwirtschaft gegeben ist, haben wir den Zugang zur Grundsicherung erheblich vereinfacht und auf die Rahmenbedingungen der Selbstständigen angepasst.

Das bedeutet für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2020 unter anderem:

  • Vermögen wird nur berücksichtigt, wenn es „erheblich“ ist,
  • die tatsächlichen Wohnkosten gelten als angemessen und
  • über vorläufig bewilligte Leistungen wird nach Ablauf der Bewilligung nur auf Antrag abschließend entschieden.

Diese Erleichterungen gelten ab Bewilligung der Grundsicherung für sechs Monate.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link:

Fragen und Antworten vom BMAS