Die Bundestagsabgeordnete Esther Dilcher zum Beschluss des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (3. Änderung des Infektionsschutzgesetzes)
Heute habe ich im Deutschen Bundestag der dritten Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt.
In den letzten Tagen haben mich viele Bürgerinnen und Bürger zu diesem Thema angerufen oder mir Briefe bzw. E-Mails geschrieben. Sie alle eint die Sorge vor tiefgreifenden Eingriffen in unsere Grundrechte. Das kann ich nachvollziehen. Die Maßnahmen sind schwerwiegend und greifen in unser aller Leben ein.
Grundrechte dürfen grundsätzlich eingeschränkt werden. Das sieht unser Grundgesetz gemäß Artikel 19 ausdrücklich vor. Bei einer Einschränkung der Grundrechte durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes muss dieses dann allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe eines Artikels nennen.
Zwar war die derzeitige Pandemie Grund für die Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Diese Änderungen gelten jedoch nicht nur für die derzeitige Pandemie, sondern für alle möglichen noch kommenden Pandemielagen. Deshalb wurde eine Definition dafür im §5 eingefügt.
Vorrangiges Ziel ist es, das Zusammenbrechen des Gesundheitssystems zu vermeiden. Die Ärzte dürfen nicht mit einer sogenannten Triage-Entscheidung konfrontiert werden. Das bedeutet, Ärzte sollen nicht entscheiden müssen, welcher Patient vorrangig in ein Intensivbett aufgenommen werden soll und wer unbehandelt bleibt, weil nicht genug freie Betten zur Verfügung stehen.
Was ich allerdings aufs Schärfste zurückweise, sind die Vorwürfe in Massenmails und teilweise auch in den sozialen Medien, wir würden ein „Ermächtigungsgesetz“ beschließen wie im Jahr 1933. Dieser Vergleich ist ein Hohn für alle Opfer des Nationalsozialismus und dieses Gesetz ist das genaue Gegenteil: Es erweitert die Kompetenzen der Bundesregierung nicht, sondern begrenzt sie. Ebenfalls wichtig: Eine allgemeine Impflicht wird es nicht geben. Vielmehr geht es
um die Vorbereitung einer Impfstrategie.
Ich bin der festen Überzeugung: Die bisherigen Maßnahmen sind notwendig und verhältnismäßig. Zum Schutze jedes Einzelnen. Das ist eine gemeinsame Aufgabe und Verpflichtung für uns alle.