Effektivere Bekämpfung von Nachstellung und Cyberstalking

Heute berät der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – effektivere Bekämpfung von Nachstellung und bessere Erfassung des Cyberstalking.

Mit den Änderungen des § 238 Abs. 1 Nr. 5 – 8 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer einer anderen Person in unbefugter Weise nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, indem er beispielsweise wiederholt eine Abbildung dieser Person, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einen Inhalt, der geeignet ist, diese Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, unter Vortäuschung der Urheberschaft der Person verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.

Wir als SPD-Bundestagsfraktion setzen uns dafür ein, dass ein rechtlicher Rahmen bei der Strafbarkeit der Nachstellung geschaffen wird, der dem technischen Fortschritt Rechnung trägt. Aus diesem Grund ist es zielführend, digitale Cyberstalking-Handlungen als besondere Nachstellungsmethode in § 238 StGB aufzunehmen.

Darüber hinaus sind wir dem Wunsch aus der Praxis nachgekommen, die Tatbestandsmerkmale des § 238 Abs. 1 StGB dahingehend anzupassen, dass die Strafbarkeitsschwelle herabgesetzt wird. Ferner wurde die Qualifikationsvorschrift in § 238 Abs. 2 StGB in eine Regelung besonders schwerer Fälle umgewandelt. Diese Änderung ist von hoher praktischer Relevanz, da hierdurch der Schutz der Opfer von Nachstellung erhöht wird.

Aus diesem Grund habe ich mich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen auch erfolgreich dafür eingesetzt habe, dass es sich zukünftig um ein Offizialdelikt und kein Antragsdelikt handelt. Das heißt, dass die Staatsanwaltschaft diese Straftaten von Amts wegen und damit auch ohne Strafantrag der Opfer verfolgen kann.

Dieses Gesetz erfährt aus Wissenschaft und Praxis große Zustimmung und ist ein wichtiger Schritt für eine effektivere Bekämpfung der Nachstellung in Zeiten zunehmender Digitalisierung.