In dieser Wahlperiode wurde ich in den Rechts- und den Haushaltsausschuss gewählt. Außerdem gehöre ich dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung an und wurde von meiner Fraktion als dessen stellvertretende Vorsitzende nominiert. Zudem bin ich Mitglied in der Wahlrechtskommission.
Haushaltsausschuss
In der neuen Wahlperiode gehöre ich auch dem Haushaltsausschuss wieder als ordentliches Mitglied an. Damit erweitern sich auch meine inhaltlichen Zuständigkeiten. Im Ausschuss bin ich die verantwortliche Berichterstatterin für die Einzelpläne Bundesrat, Justiz, Bundesverfassungsgericht sowie Ernährung und Landwirtschaft. Insbesondere der letztgenannte Einzelplan war mir aufgrund der enormen Bedeutung für die Region wichtig.
Der Haushaltsausschuss wird zu Recht als mächtiger Ausschuss bezeichnet. Ohne Zustimmung des Bundestages erhält die Bundesregierung kein Geld aus der Staatskasse, aber wie viel Geld der Bund ausgeben darf und wofür, darüber berät jährlich der Haushaltsausschuss. Des Weiteren kontrolliert er fortlaufend die Haushaltsführung der Bundesregierung. Auch die Finanzhilfen im Rahmen der Euro-Stabilisierung werden durch ihn geprüft. Den Vorsitz des Haushaltsausschusses übernimmt nach parlamentarischem Brauch ein Mitglied der größten Oppositionsfraktion.
Rechtsausschuss
Als Juristin und Notarin ist es naheliegend dem Rechtsausschuss anzugehören. Bereits am Wahlabend – nachdem klar war, dass ich mein Direktmandat verteidigen konnte – hatte ich beschlossen, mich erneut um diese Mitgliedschaft zu bewerben. Ich finde es wichtig, auch auf der politischen Ebene meine berufliche Erfahrung und meinen juristischen Sachverstand einzubringen.
Der Rechtsausschuss behandelt die klassischen Fragen rechtspolitischer Gesetzgebung (also zum Beispiel Familien-, Urheber- oder Strafrecht). Die Mitglieder des Rechtsausschusses beraten über vielfältige Themen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen, und erarbeiten grundlegende Rechtsregeln für unser Zusammenleben. Dabei ist die Ausschussarbeit zunehmend vom EU-Recht bestimmt. Der Ausschuss berät ferner über eine Beteiligung des Deutschen Bundestags in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
Neben dem Rechts- und Haushaltsausschuss bin ich auch Mitglied im sogenannten 1. Ausschuss. Der beschäftigt sich mit Fragen der Prüfung der Gültigkeit der Bundestags- und Europawahlen, der (Aufhebung) der Immunität der Abgeordneten vor Strafverfolgung und allen Angelegenheiten welche die Geschäftsordnung des Bundestages betreffen. Nicht umsonst heißt der 1. Ausschuss auch Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Besonders spannend ist in dieser Wahlperiode die Überprüfung des Berliner Wahlgeschehens. Dort ist es im großen Rahmen zu organisationsbedingten Wahlfehlern gekommen. Aber auch Fragen von Transparenz- und Verhaltensregeln für Abgeordnete werden im 1. Ausschuss behandelt.
Wahlrechtskommission
Der Bundestag besteht in der 20. Wahlperiode aus 736 Abgeordneten. Damit ist der Bundestag so groß wie nie. Das kostet neben Steuergeldern vor allem auch Zeit für die Koordinierung aller Abgeordneten. Daher wurde eine Kommission zur Reform des Wahlrechts und Modernisierung der Parlamentsarbeit eingesetzt. Mit 13 Abgeordneten und 13 Experten aus Politik- und Rechtswissenschaft werden Reformvorschläge diskutiert. Ziel ist es, die Größe des Bundestages seiner gesetzlichen Regelgröße von 598 Abgeordneten anzunähern. Daneben befasst sich die Wahlrechtskommission auch mit Fragen des Wahlalter-16, der Parität von Männern und Frauen im Parlament, der Länge der Legislaturperiode und der Begrenzung der Amtszeit der oder des Bundeskanzler/in. Die Sitzungen der Wahlrechtskommission sind öffentlich und können auf der Webseite des Bundestages live verfolgt werden.