Förderprogramme

Die bauliche Instandhaltung und Weiterentwicklung des öffentlichen Raums ist ein wichtiges Mittel, damit unsere Städte und Kommunen jetzt und auch in Zukunft lebenswert sind und bleiben. Der Finanzbedarf übersteigt leider häufig die Leistungsfähigkeit vieler kommunaler Haushalte. Im Folgenden möchte ich Ihnen daher einige wichtige Förderprogramme vorstellen, mit denen der Bund Sanierungs- und Bauvorhaben in Ihrer Kommune unterstützen kann.

Bitte beachten Sie, dass diese Tabelle zwar regelmäßig aktualisiert wird, aber die Angaben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit haben.

Stand: 27.10.2021


1.B+R-Offensive – Bahnhöfe als umweltfreundliche Mobilitätsdrehscheiben

Förderziel:  Das Ziel der B+R Offensive – B+R steht für „Bike and Ride“ – ist, das Pendeln mit dem Fahrrad zum öffentlichen Nah- und Fernverkehr attraktiver zu machen. Um bis Ende 2022 100.000 zusätzliche Bike+Ride-Plätze deutschlandweit zu errichten, wird der Auf- und Ausbau von Radabstellanlagen an Bahnhöfen unterstützt.

Antragsfrist: Bis Ende 2022 jeweils vom 1. Januar bis 31. März und vom 1. Juli bis 30. September

Weitere Informationen: https://www.klimaschutz.de/bikeandride


2. Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Förderziel: Gefördert wird die strategische Konzeptentwicklung ebenso wie die Umsetzung vorgeschlagener Klimaanpassungsmaßnahmen sozialer Einrichtungen. Dazu können gehören bauliche Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung, Speicherflächen für Regenwasser, schattenspendende Pavillons, Installation von Sonnensegeln oder der Bau von Wasserspielplätzen. Mit Ausbildungs- und Weiterbildungsprogrammen sowie Informationskampagnen wird das Thema Klimaanpassung bei den Beschäftigten aber auch den zu betreuenden Personen und ihren Angehörigen adressiert. Das BMU-Förderprogramm richtet sich an Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen sowie Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind. Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime oder Hospize sind z.B. ebenso antragsberechtigt wie Kindergärten, Schulen, Kieztreffs oder Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen.

Antragsfrist: Für Anträge, die bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden, gilt teilweise eine erhöhte Förderquote von bis zu 100 Prozent für finanzschwache Kommunen sowie gemeinnützige Vereinigungen wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbände.

Weitere Informationen: https://www.z-u-g.org/aufgaben/klimaanpassung-in-sozialen-einrichtungen/


3. Sozial und Mobil

Förderziel: Die Bundesregierung will den Ausbau der Elektromobilität vorantreiben. Damit z.B. Seniorenheime, mobile Pflegedienste oder Kindertagesstätten den Umstieg schaffen, werden sie bei der Beschaffung rein batterieelektrischer Neufahrzeuge und dem Aufbau von Ladeinfrastruktur unterstützt. Das BMU-Förderprogramm richtet sich an Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind. Außerdem können Leasinggeber, die Fahrzeuge an solche Organisationen und Unternehmen verleasen, eine Förderung beantragen. Diese müssen sie an die Leasingnehmer weitergegeben.

Antragsfrist: 1. März 2022 (dritte Förderrunde)

Weitere Informationen: https://www.erneuerbar-mobil.de/foerderprogramme/sozial%26mobil


4. Sprach-Kitas – Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist

Förderziel: Das Programm richtet sich vor allem an Einrichtungen, die von einem überdurchschnittlichen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf besucht werden und die sich zumeist an sozialen Brennpunkten befinden. Das Bundesprogramm wird bis Ende 2022 um 100 Millionen Euro aufgestockt. Es werden bis zu 1000 neue zusätzliche Fachkräfte für sprachliche Bildung in Kitas gefördert. Das Unterprogramm „Frühe Chancen“ bietet einen „Aufholzuschuss“ für Lernmaterialien, zusätzliche pädagogische Angebote oder personelle Unterstützung durch „Kita-Helfer“ sowie einen „Digitalisierungszuschuss“ für die Unterstützung beim Einsatz digitaler Medien in der Bildung.

Antragsverfahren: An 7. Juni (Fachkräfte) bzw. ab Sommer 2021 (Frühe Chancen).

Weitere Informationen: www.bundesprogramm-sprachkitas.de und www.fruehe.chancen.de


5. Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus

Förderziel: Das Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ fördert bundesweit rund 530 Mehrgenerationenhäuser. Es wurde im Rahmen des Aufholpakets um zehn Millionen Euro aufgestockt. Mit zusätzlichen Mitteln können die Mehrgenerationenhäuser ihre Angebote für Kinder, Jugendliche und deren Eltern ausbauen. Dabei stimmen sie sich mit ihrer Kommune und Kooperationspartnern vor Ort wie Schulen, Freizeiteinrichtungen, Sportvereinen und Beratungsstellen ab. Mehrgenerationenhäuser können sich bewerben und erhalten – im Falle einer Bewilligung – zusätzliche Fördermittel in Höhe von 15.000 Euro in 2021 und 20.000 Euro in 2022, um die beschriebenen Angebote zusätzlich durchführen zu können. Die Mittel können für Sach- und Personalkosten eingesetzt werden.

Antragstellung: Das Antragsverfahren wird im Sommer und erste Aktivitäten vor Ort werden im Spätsommer 2021 starten. Alle Mehrgenerationenhäuser erhalten hierzu in Kürze nähere Informationen.